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LSG Bayern, 08.06.2000 - L 4 KR 14/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ersetzung intakter Amalgamfüllungen durch Goldinlays; Austausch der Kunststofffüllungen gegen Goldinlays als unaufschiebbare Leistung; Legen von Gussfüllungen als Gegenstand der vertragszahnärztlichen Versorgung; Maß des Notwendigen bei der Zahnsanierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 19.10.1998 - S 3 KR 30/93
- LSG Bayern, 08.06.2000 - L 4 KR 14/99
- BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 31/01 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R
Keine Kostenübernahme eines Amalgamaustausches wegen unklarer gesundheitlicher …
Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2000 - L 4 KR 14/99
Nachdem die fragliche Zahnbehandlung inzwischen durchgeführt wurde, richtet sich das ursprüngliche Sachleistungsbegehren nunmehr auf Kostenerstattung, ohne dass es einer Klageumstellung oder eines erneuten Verwaltungsverfahrens bedarf (§ 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG; BSG, Urteil vom 06.10.1999, B 1 KR 13/97 R - SozR 3-2500 § 28 Nr. 4) mit weiteren Nachweisen).Das Bundessozialgericht hat hierzu im Urteil vom 06.10.1999, B 1 KR 13/97 R (Breithaupt 2000, S.425 ff.) festgestellt, dass die gesetzliche Krankenversicherung für die dadurch entstehenden Kosten nicht aufzukommen hat.